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Dezember 2022 – Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie bestätigt

Als Fachzahnarzt für Oralchirurgie ist Dr. Markus Zeck besonders qualifiziert und erfahren im breiten Spektrum zahnärztlicher Chirurgie. Die Implantologie steht bei ihm besonders im Fokus: Bereits seit mehreren Jahren ist er berechtigt, dieses Fachgebiet als zertifizierten Tätigkeitsschwerpunkt zu führen. Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) hat Dr. Zeck nun erneut zertifiziert und ihm das Siegel „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie 2023“ verliehen.

Was ist ein Tätigkeitsschwerpunkt?

Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist eine offizielle Bezeichnung und ein Hinweis auf die besondere Spezialisierung eines Zahnarztes. Die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes oder ein Fachverband kann einem Zahnarzt genehmigen, diese Bezeichnung für anerkannte Bereiche der Zahnmedizin offiziell zu führen. Der Tätigkeitsschwerpunkt dient Patienten zur Orientierung bei der Suche nach einem entsprechend kompetenten Behandler.

Voraussetzung für das Führen eines Tätigkeitsschwerpunktes ist, dass der Zahnarzt in diesem Bereich der Zahnmedizin über besonderes theoretisches und praktisches Wissen sowie eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt. Die Qualifikation wird unter anderem durch die Teilnahme an anerkannten, umfangreichen Fortbildungen sowie durch eine Mindestanzahl entsprechender Behandlungsfälle nachgewiesen.